Elektronischer Begleitschein
Seit April 2010 wurde die elektronische Form der Nachweisführung zur Pflicht:
Für gefährliche Abfälle muss die gesamte Überwachung, das sind Erstellung und Übermittlung der
Entsorgungsnachweise und der Begleitscheine, obligatorisch elektronisch geführt und als besondere
Datei übermittelt werden.
In der Mitan®4T ERP Software ist die erforderliche Schnittstelle implementiert. Zur Zeit empfehlen wir den Anbieter:
Das eANVportal® vom Unternehmen Fritz & Macziol, zu erreichen über
www.fum.de

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