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BMU

Weitere Informationen:
ZKS-Abfall
Zentrale Koordinierungsstelle
der Länder

Elektronischer Begleitschein


Seit April 2010 wurde die elektronische Form der Nachweisführung zur Pflicht:

Für gefährliche Abfälle muss die gesamte Überwachung, das sind Erstellung und Übermittlung der Entsorgungsnachweise und der Begleitscheine, obligatorisch elektronisch geführt und als besondere Datei übermittelt werden.

In der Mitan®4T ERP Software ist die erforderliche Schnittstelle implementiert. Zur Zeit empfehlen wir den Anbieter:

Das eANVportal® vom Unternehmen Fritz & Macziol, zu erreichen über www.fum.de

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